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Altes Statut

Erzbruderschaft der Heiligen Katharina von Siena - Diözese Rom

Rom

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Statut - (Latium)

  • Erzbruderschaft der Heiligen Katharina von Siena

    Die Compagnia dei Senesi, die Anfang des 16. Jahrhunderts in der Stadt präsent war, wollte sich die ersten Regeln geben, indem sie sich am 4. Juli offiziell als "Bruderschaft der Senesischen Nation in Rom im Namen der Heiligen Katharina" konstituierte 1519.

    Mit dieser Satzung wollten die Mitbrüder die Ziele der Sodalität festlegen, die bis heute im Wesentlichen unverändert geblieben sind, auch wenn sie im Laufe der Zeit immer wieder neu aufgegriffen wurden: „die gegenseitige Hilfe bei der Arbeit und mit dem Konzil in ihren geistlichen und zeitlichen Bedürfnisse zu erfüllen und gemeinsam ihre religiösen Pflichten zu erfüllen".

    Nach einigen Anpassungen, während des 17. Jahrhunderts, wurden die geltenden Statuten im Jahr 1744 - aufgrund einer notwendigen Aktualisierung durch die "Gesetze" und "Wechselzeiten" - einer vollständigen Überarbeitung mit der Ausarbeitung neuer Statuten unterzogen, die von Benedikt XIV. genehmigt wurden. Diese Statuten blieben bis 1897 gültig, als eine neue Satzung erstellt werden musste, um dem Crispi-Gesetz von 1890 zu entsprechen.

    Das Statut wurde 1987 einigen Änderungen unterzogen, um es an die veränderte Verfassungsordnung anpassen zu können. Am 7. September 1998 verabschiedete die Erzbruderschaft das derzeit geltende Statut, mit dem sie ihren ursprünglichen Charakter als "Vereinigung mit privater Rechtspersönlichkeit" bekräftigen konnte.

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